Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
Ein Krankentransport ohne medizinische Begleitung kann genutzt werden, wenn:
- eine ärztliche Verordnung (Muster 4: „Verordnung einer Krankenbeförderung“) vorliegt
- und die Fahrt medizinisch notwendig ist (z. B. bei Dialyse, onkologischer Behandlung, eingeschränkter Gehfähigkeit o. ä.)
Wichtig: Bei gesetzlich Versicherten muss die Fahrt – je nach Krankenkasse und Fahrzweck – vorab genehmigt werden. Sprechen Sie dazu mit Ihrer Haus- oder Facharztpraxis.
So läuft der Transport ab
- Sie erhalten eine Verordnung für Krankenbeförderung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
- Wir planen Ihre Fahrt individuell – zuverlässig und pünktlich.
- Unser Fahrpersonal holt Sie zuhause ab, hilft beim Einsteigen und begleitet Sie bis zum Ziel.
- Auf Wunsch warten wir auf Sie und bringen Sie im Anschluss wieder sicher nach Hause.
- Nach der Fahrt rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab (bei genehmigter Verordnung).
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Wenn eine gültige ärztliche Verordnung und ggf. eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegen, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Kosten des Transports.
Für gesetzlich Versicherte fällt – sofern keine Befreiung vorliegt – ein gesetzlicher Eigenanteil von 10 % pro Fahrt an (mindestens 5 €, maximal 10 €).
Privatversicherte sollten die Übernahme direkt mit ihrer Versicherung klären.
Sie haben Fragen zur Verordnung, Genehmigung oder Terminvereinbarung?
Unser Team hilft Ihnen gern weiter – persönlich, telefonisch oder per E-Mail.